Diabetes


Diabetiker können die medizinischen Fußpflege auf Verordnung vom Arzt bekommen.

 

Seit dem 01.07.2002 ist die medizinische Fußbehandlung in Deutschland als Heilmittel eingestuft. 

 

Jedoch können nur zugelassene Praxen diese Leistung abrechnen. Um eine Krankenkassenzulassung zu bekommen benötigt man eine Genehmigung, die folgende Kriterien beinhaltet: Der Therapeut muss nach § 1 des Podologengesetzes eine Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Des weiteren muss die Praxis bestimmte Qualitäts- und Strukturmerkmale aufweisen. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sollen in erster Linie der Qualitätssicherung sowie der strikten Einhaltung der Hygienevorschriften dienen.

 

Sollten Sie an Diabetes leiden sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder melden Sie sich in unserer Praxis. Wir beraten Sie gerne. 

 

Heilmittelverordnung für Podologische Behandlung
Heilmittelverordnung für Podologische Behandlung