Akupunktur
Zugelassen für alle Krankenkassen
Norbert Gehrs
Arzt für Anästhesiologie
Beratung und Termine unter 0176-6929966
Sie gehört zu den ältesten Heilmethoden der Welt: die Akupunktur. Erste schriftliche Quellen erwähnen bereits vor gut 2200 Jahren das „Nadelstechen“, so die Übersetzung des chinesischen Begriffs. Akupunktur ist ein Teil der „Traditionellen Chinesischen Medizin“ (TCM). Basis der Akupunktur ist die Überzeugung, dass Lebensenergien auf bestimmten Bahnen, den sogenannten Meridianen, durch den Körper fließen und die Funktionen steuern. Ist dieser Energiefluss gestört, kann es zu Erkrankungen kommen. Nadelstiche an exakt definierten Punkten auf den Meridianen lassen die Lebensenergien wieder fließen. Der Kranke gesundet.
Bereits im dritten Jahrhundert nach Beginn unserer Zeitrechnung beschrieben chinesische Mediziner 349 Akupunktur-Punkte. Heute werden etwa 400 maßgeblich genutzt. Vor allem in der Schmerztherapie hat sich die Akupunktur bewährt. Das ist auch das eindeutige Ergebnis eines Modellvorhabens, das Ersatzkassen zwischen 2001 und 2006 durchgeführt hat. In einer der weltweit größten Untersuchungen zur Wirksamkeit von Akupunktur wurde in dieser Zeit in Deutschland die Behandlung von etwa 3500 Patienten wissenschaftlich begleitet. Und die Ergebnisse waren überzeugend: Bei chronischem Kniegelenksarthroseschmerz und bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule ist die bewährte chinesische Heilmethode gegenüber der Standardtherapie gleichwertig, wenn nicht sogar überlegen. Deshalb haben die Krankenkassen sich schon sehr früh dafür engagiert, Akupunktur als Regelleistung für ihre Versicherten einzuführen.
Seit Anfang 2007 können sich Versicherte bei Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) kostenfrei durch Akupunktur behandeln lassen. Die Abrechnung erfolgt dabei ganz einfach über die Versichertenkarte. Wie häufig diese Heilmethode angewendet wird, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Die Akupunktur kann nur von Ärzten erbracht werden, die über eine hochwertige Akupunktur-Ausbildung verfügen. Das heißt, sie müssen neben einer Weiterbildung in der Akupunktur Kenntnisse in der psychosomatischen Grundversorgung sowie der Schmerztherapie nachweisen.